Gestaltung und Prüfung

Die schwerpunktmäßige familienrechtliche Tätigkeit führt regelmäßig an die Schnittstellen zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten. Auch in diesen sind hochspezialisierte Kenntnisse aufgrund der dann sehr häufig anstehenden Vertragsgestaltungen nötig. Neben Ehe- und Erbverträgen fallen hierunter insbesondere Verträge und Fragestellungen in den Bereichen

  • Immobilienkauf und -verkauf,
  • Praxiskauf und -verkauf sowie
  • Firmenveräußerungen einschließlich Gesellschafts- und Gesellschafterverträgen.

Das Vertragsrecht in den genannten Bereichen ist somit Bestandteil unseres Tagesgeschäfts.

Bei Fragestellungen außerhalb der genannten Bereiche kennen wir die in den entsprechenden Themengebieten tätigen Kollegen aus zum Teil jahrelanger, praxiserprobter Zusammenarbeit. Diese können ohne weiteres auf Wunsch des Mandanten involviert werden, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Vertragsrecht