Juristische Kompetenz seit über 25 Jahren

Geboren im Jahr 1966, studierte Herr Krapp nach dem Abitur von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz, wo er 1990 das 1. juristische Staatsexamen ablegte. Er wurde im Rahmen des Referendariats sowohl an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer als auch bei der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg ausgebildet. Nach dem Assessorexamen 1993 wurde Johannes Krapp im gleichen Jahr zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2000 folgte die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht.

Neben Scheidungen, Unterhalts- und Zugewinnverfahren, in denen er auf die Erfahrung aus mehreren tausend, zur Zufriedenheit seiner Mandanten geführten Verfahren zurückgreifen kann, beschäftigt er sich seit Jahren intensiv mit den Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung und des Versorgungsausgleichs. Kindschaftsbezogene Verfahren sowie die rechtliche Auseinandersetzung vormaliger nichtehelicher Lebensgemeinschaften werden ihm ebenso übertragen wie die Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen. Regelmäßig begleitet er die Gestaltung und Umsetzung der Nachlassplanung seiner Mandanten, beispielsweise in Erbverträgen, und betreut erbrechtliche Mandate gerichtlich wie außergerichtlich.

Seine langjährige Erfahrung qualifiziert ihn zur Vertretung seiner Mandanten, er betreut neben allgemein-zivilrechtlichen Mandaten auch ausgewählte strafrechtliche Verfahren. Er vertritt sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Rechtsanwalt Johannes Krapp

Als Kooperationspartner des Bundesverbandes Freier KFZ-Händler ist Herr Rechtsanwalt Krapp regelmäßig für Angehörige des Bundesverbandes im Rhein-Main-Gebiet außergerichtlich und gerichtlich tätig.

Aufgrund seiner bestehenden jahrelangen Vorstandstätigkeit in einer rheinland-pfälzischen Stiftung verfügt er über hervorragende Kompetenz im Bereich des Stiftungsrechts.

Er vertritt seine Mandanten sowohl in deutscher, als auch verhandlungssicher in englischer Sprache.

Deutscher Anwaltsverein
Deutscher Anwaltsverein - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht