
Familienrecht
- Neu ab 2023: Notvertretungsrecht von Ehegatten
- Privatschule als Mehrbedarf: Wer mit der Schulwahl einverstanden ist, muss auch mitbezahlen
- Außergerichtliche Klärung verweigert: Auch wer nicht Vater ist, muss Kosten des Abstammungsverfahrens mittragen
- BVerfG sieht keine Grundrechtsverletzungen: Zweijähriger Umgangsausschluss nach Kindeswohlprüfung im Ordnungsgeldverfahren rechtens
- Unanfechtbarer Beweisbeschluss: Angeordnetes Gutachten kann erst mit Rechtsmitteln in Folgeinstanz angefochten werden

Verkehrsrecht
- Trotz Zweit- und Drittwagen: Berechtigter Nutzungsausfall für verunfallten Bentley
- Anhörung nach sieben Wochen: Wer sich nicht auf Erinnerungslücken beruft, muss mit Anordnung einer Fahrtenbuchauflage leben
- Erster Anschein oder Sichtfahrgebot? Wer die geöffnete Fahrertür weit in die Gegenfahrbahn ragen lässt, trägt überwiegende Haftung
- Auffahrunfall: Kann der Anscheinsbeweis nicht glaubhaft widerlegt werden, haftet der Auffahrende
- "Lukrativer" Streifschaden: Ungewöhnliche Anhäufung typischer Umstände ohne Zeugen spricht für Manipulation

Erbrecht
Sonstiges- Abwarten reicht nicht: Notarielles Nachlassverzeichnis bleibt auch nach erfolgten Einwendungen Verpflichtung des Schuldners
- Nachlassverzeichnis verlangt: Mit Annahme des Vermächtnisses erlischt der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
- Pflichtteilsansprüche: Auskunftsanspruch besteht auch nach Ausschlagung der Erbschaft
- Erbscheinsverfahren notwendig: Kein Nachweis der Rechtsnachfolge durch Eröffnungsprotokoll bei handschriftlichem Testament
- Anfechtung wegen Irrtums: Entfällt grundlegende Voraussetzung für die Erbenstellung, kann gegen Testament vorgegangen werden
- Tückische Traube: Stürzt eine Kundin, liegt die Beweislast zur erfüllten Sorgfaltspflicht laut BGH beim Warenhaus
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Verweigerung einer Fitnessstudiomitgliedschaft aus nachweislich ethnischen Gründen wird teuer
- Einzahler trägt Beweislast: Wer am Automaten Geld einzahlt, geht nur durch Anwesenheit von Zeugen auf Nummer sicher
- Wettbewerbsverstoß: Weitere Nutzung des Girokontos stellt keine automatische Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen dar
- Befürchteter Datenmissbrauch: Ersatzforderungen auch nach Scraping nur nach konkret entstandenem Schaden möglich